BeniPederConsulting - Home
BeniPederConsulting - Home

VAG Infopflicht

Am 1. Januar 2006 trat das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Damit wurden die Versicherungsbroker der Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) unterstellt. Kernelement der neuen Regelung sind fachliche Voraussetzungen, finanzielle Gewähr, verschärfte Informationspflichten und die Schaffung eines obligatorischen Registers für alle nicht an einen Versicherer gebundenen Broker. Dieses kann unter www.vermittleraufsicht.ch von jedermann eingesehen werden. Die BeniPederConsulting, Versicherungs- & Vorsorgezentrum AG ist unter der Nr. 24608 registriert.

Informationen gemäss Art. 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (pdf)

Sie benötigen den Adobe Reader™ um die pdf-Dateien zu betrachten. Sie können den Adobe Reader™ hier kostenlos downloaden.